Allgemeine Geschäftsbedingungen


o   Angebote

o   Die Angebote von P.M.P sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

o   Allein durch die Zusendung einen Angebotes kommt kein Vertrag zustande.

o   Verträge

o   Verträge kommen erst zustande, wenn der Gastspielvertrag von Auftraggeber und P.M.P unterzeichnet und an P.M.P übergeben oder auf dem Postwege zugeschickt wurde.

o   Technik

o   Die Zusammenstellung der Anlage wird allein durch P.M.P vorgenommen und richtet sich nach Raumgröße und Publikum und wird mit dem Auftraggeber abgesprochen

o   Der zum Betrieb der Technik notwendige Strom wird vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestelltDer Auftraggeber stellt im Regelfall 2 Steckdosen die jeweils auf 16A abgesichert sind zur Verfügung.Weiterhin muss die Stromversorgung den Richtlinien der VDE entsprechen.

o   Aufstellfläche/Bühne

o   Die Aufstellfläche muss mindestens 2m  hoch, 3m lang und 2m breit sein.

o   Die Aufstellfläche muss zum vereinbarten Zeitpunkt frei sein und mit einem mindestens ein Meter breiten Gang zugänglich sein.

o   Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung.Dafür muss der Zugang eine angemessene Zeit (ca.1.5 Stunde) weiter frei sein.

o   Catering&Logis

o   Der Auftraggeber stellt für die Aufenthaltsdauer des Personals von P.M.P am Veranstaltungsort kostenlos und in ausreichender Menge alkoholfreie Getränke sowie Essen der gutbürgerlichen Küche zur Verfügung

o   Eine angemessene Umkleidemöglichkeit ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

o   Gema

o   Die Kosten für den Erwerb der Aufführungsrechte obliegt dem Veranstalter

o   Gewährleistung

o   P.M.P übernimmt keine Gewährleistung dür den Erfolg der Darbietung beim Publikum

o   Haftung

o   Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltung (vereinbarte Veranstaltungdauer zzgl. Überschreitenden Zeitraumes und der Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten Personals un der eingebrachten Anlagen und Tonträger des Auftragnehmers.

o   Künstlerische Freiheit

o   Die Dispostion und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stil und die Art der Darbietung, die dem Auftraggeber bekannt gemacht worden sind, allein P.M.P.

o   Open End Angebote

o   Bis 3 Uhr stellen der Discjockey und der Auftraggeber das Ende Der Feier gemeinsam fest.

o   Ab 3 Uhr kann der Discjockey die Veranstaltung beenden wenn 20 Minuten lang nicht getanzt wird, oder weniger als 15 Teilnehmer der Veranstaltung anwesend sind.

o   Vergütung/Zahlungsbedingungen

o   Die vereinbarte Gage ist am Ende der Veranstaltung in Bar fällig

o   Es wird ausschließlich Bargeld Akzeptiert, Schecks, Kreditkarten und andere Bargeldlose Zahlungsarten werden nicht Akzeptiert.

o   Die Rechnung wird in der Regel nach der Veranstaltung dem Auftraggeber übergeben.

o   P.M.P behält sich vor eine Vorauszahlung zu verlangen.

o   Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt von dem Erfolg der Auftragnehmer beim Publikum des Auftraggebers.

o   Rücktritt und Verhinderung

o   Beiden Vertragspartnern wird ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt.Die Frist beginnt mit dem Tage der Unterschrift.

o   Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es Gilt das Datum des Poststempels

o   Bei einem Rücktritt durch P.M.P nach dem angegebenen Rücktrittsdatum, verpflichtet sich dieser für einen angemessen Ersatz zu den gleichen Konditionen zu sorgen.

 

 

o   Eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit oder Unfall, hat dieser unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich durch ein ärztliches Attest oder einen Unfallbericht anzuzeigen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers hebt sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des Auftraggebers auf.

o   In Falle einer kurzfristigen Absage  (innerhalb 14 Tage vor Buchungstermin) des Auftraggebers  erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 35% der Gage dem Auftragnehmer binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Dies gilt nicht bei Krankheit des Auftraggebers, wenn diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann!.

o   Referenzfreigabe

o   Der Auftraggeber erklärt sich durch zustande kommen eines Vertrages zusätzlich damit einverstanden, dass P.M.P des Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwendet.

o   Schlussbestimmungen

o   Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s rechtsungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten willen am nächsten kommt.